
KAPITEL I.: GERICHTSTAG
Ärger ist vorprogrammiert als Cheruskerfürst Gunthar entgegen der strengen Befehle des Statthalters Publius Quinctilius Varus einen Gerichtstag auf seinem Herrschaftsgebiet abhält. Es ist nicht das erste Mal, dass er sich den Anordnungen des Statthalters widersetzt, und diese Mal will er ein Exempel statuieren und mit einem Großaufgebot an römischen Soldaten in der Höhle des Löwen eintrifft. Ein Konflikt vorprogrammiert, denn die
Germanen sind nicht länger bereit sich von den römischen Besatzern bevormunden zu lassen. Nur dank des Verhandlungsgeschicks von Arminius, des Kommandanten der germanischen Reiterei ist es zu verdanken, dass es ihm gelingt den aufgebrachten Fürsten und die Krieger zu besänftigen.
Varus übernimmt eigenmächtig den Vorsitz über das heilige
Thing. Den
Germanen bleibt angesichts der römischen Übermacht nichts übrig als sich dem Willen zu fügen. In einer Reihe von harmlosen Nachbarschaftsintrigen und nichtsagenden Fehden untereinander, erregen einige Fälle von unsagbarer Ungleichbehandlung die erhitzten Gemüter der
Germanen. Der Fall einer jungen germanischen Frau, die ihre finanzielle Lage durch Liebesdienste an römischen Soldaten verbessert und dabei von ihrem Verwandten erwischt wird, der die Schande an der Familie tilgen möchte und der schließlich von ihrem römischen Liebhaber getötet wird, erhitzt die Gemüter bereits zutiefst und das milde Urteil des Statthalters stößt auf argen Widerstand. Auch hier ist es Arminius, der dafür sorgt, dass die Stimmung nicht in die falsche Richtung kippt. Zu diesem Zeitpunkt ahnt noch niemand welche Gefühle im Inneren des Offiziers der Hilfstruppen an die Oberfläche brodeln.
Der Gerichtstag gewinnt an Brisanz als schließlich der Fall der Germanin Heidrun angekündigt wird, die ihren römischen Geliebten getötet haben will. Die Germanin versucht verzweifelt den Vorfall als Unfall vorzubringen. Bisher hat sie jedoch noch nicht geschildert wie dieser Unfall aus ihrer Sicht geschehen ist. Den Ehebruch hat sie jedoch bereits vor dem Statthalter gestanden. Widukind, ein germanischer Druide, versucht zu verhindern, dass ihr Fall vor einem römischen Gericht entschieden wird, denn auch der Ehemann Heidruns hatte sich wegen des Ehebruchs an den Priester gewandt und sich ein gerechtes Verfahren gewünscht. Allerdings lässt sich Varus nicht beirren und pocht auf das römische Recht, dass unter seiner Statthalterschaft auch bereits jetzt in dieser entlegenen Provinz Einzug genommen hat.
Erste Geplänkel zwischen Römern und
Germanen entstehen, die jedoch im Keim erstickt werden nachdem der ranghöchste Offizier im Gefolge des Varus seine Truppen Aufstellung nehmen lässt um im Falle einer Bedrohung sofort eingreifen zu können. Die Germanin Heidrun wird im Verlaufe des sogenannten Prozesses als Mörderin angeklagt und zur sofortigen Hinrichtung an Ort und Stelle verurteilt. In Varus´ Augen war der Mord an einem römischen Offizier Grund genug für sein hartes Durchgreifen. Der Fall war einfach zu brisant um ihn an ein harmloses Bauerngericht abzugeben. Der Unmut der Fürsten und ihrer Krieger wächst von Minute zu Minute, und der verantwortliche Offizier sieht sich gezwungen Verstärkung anzufordern.
Die Verstärkung kommt keine Minute zu spät. Die Stimmung auf dem Thingplatz ist endgültig gekippt. Ein junger Mann tritt vor um die Ehre Heidruns zu verteidigen, aber das Urteil ist längst verkündet. Varus spricht das Todesurteil über sie. Das Urteil soll noch an Ort und Stelle durch Tod durch Erdrosseln vollstreckt werden. Der vermeindliche junge Mann wird schließlich als Thusnelda, Tochter des Fürsten
Segestes, entlarvt, die schließlich von den Römern in Gewahrsam genommen wird, damit sie mit ihren glühenden Reden nicht noch mehr Öl ins Feuer gegossen wird.
Mit der Urteilsvollstreckung kippt die Stimmung nun endgültig. Der Frevel Blut auf heiligem germanischen Boden zu vergießen kann nicht ungesühnt bleiben. Erste kleine Gefechte flackern auf, die sich schließlich in einer Lawine entladen, bei der es kein Halten mehr gibt. Die
Germanen versuchen die römischen Reihen zu durchbrechen, was hier und da auch gelingt. Aber letztendlich gewinnen die Römer Oberhand. Der Leibwächter Hephaestion und Arminius mit seinen Männern schützen den Statthalter Germaniens vor den wütenden Horden.
Der Reiterei gelingt es die Barbaren zu überrumpeln. Ohne Rücksicht auf Verluste werden Menschen unter den Hufen der Pferde niedergetrampelt. Das Chaos ist perfekt. Die Besonnenen unter den Fürsten treten den Rückzug an und auch Rom zieht sich geordnet vom Thingplatz zurück.
Es gab Tote und Verletzte auf beiden Seiten, wobei die
Germanen dank der Rücksichtslosigkeit der römischen Invasoren weitaus mehr Verluste zu beklagen haben. Beide Seiten kümmern sich um ihre Toten und Verletzten. Die römischen
Legionäre ziehen sich erst einmal in ihre sicheren Lager am Ufer des Visurgis zurück um ihre Verletzten zu behandlen und ihren Toten die letzte Ehre zu erweisen. Und auch Germaniens Krieger ziehen sich zurück. Sie sinnen auf Rache. Dieser Frevel kann nicht ungesühnt bleiben. Zu diesem Zeitpunkt ahnt noch niemand welche Konsequenzen dieser Gerichtstag für die Legionen Roms haben wird.